Pflicht gilt ab dem ersten Mitarbeitenden
BAG-Beschluss 2022 und §16 ArbZG verpflichten jeden Arbeitgeber zur lückenlosen Erfassung — egal ob 5 oder 500 Beschäftigte. Es gibt keine Ausnahme für Kleinbetriebe. Wer noch mit Stundenzetteln oder Excel arbeitet, ist bei einer Prüfung angreifbar.
→ keine Ausnahme